Welche Unterlagen sollte der Mieter der Vermieter zur Verfügung stellen?
Man sollte hier beachten das wir einen Verkäufermarkt haben. Der Vermieter kann sich derzeit meist unter verschiedenen Mietern den aussuchen, den er für den Besten hält.
Daher macht es Sinn eine (Bewerber-)Mappe mit allen wichtigen Unterlagen zusammenzustellen die man dann dem Vermieter oder Immobilienmakler übergibt.
Oft ist es zweckmäßig etwas mehr über sich preiszugeben als man dies muss, damit die Vermieterseite einen besseren bzw. umfassenderen Eindruck von einem selbst und ggfs. seiner Familie bekommt. Dies entspricht zwar nicht gültigen Datenschutzbestimmungen, aber die meisten haben wahrscheinlich mehr Informationen in den sozialen Netzwerken gepostet oder würden diese Dinge auch in einem Gespräch mit der Vermieter/Makler erzählen.
Die Mietermappe sollte folgende Dinge beinhalten:
- Persönliches Anschreiben (evtl. handschriftlich) mit allen Kontaktdaten einer kurzen Umschreibung der eigenen Person/Familie. Evtl. derzeitige Wohnsituation, Beruf, Kinder, Grund des Umzugs, Arbeitssituation, Umfeld (z.B. wohnen Freunde in der Nähe), etc. (Beispiel).
- Mieterselbstauskunft. Sie ist eine detailierte Auflistung persönlicher Daten insbesondere finazieller Gegebenheiten die für denVermieter von Interesse sein können.(Beispielformular).
- Bonitätsauskunft (z.B. Schufa).
- Die letzten drei Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsabrechnung, bei Doppelverdienern von beiden; letzter Steuerbescheid bei Selbstständigen und/oder Dezember BWA des Vorjahres und aktuelle BWA).
- Personalausweis (von allen potentiellen Mietern).
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (Gibt es vom Vermieter, muss dieser aber nicht ausstellen.) (Beispielformular).
- Ggfs. Bürgschaft (Selbst Anbieten! Bei Auszubildenden oder Studenten können z.B. die Eltern bürgen).
- Wohnberechtigungsschein (WBS) Nachweis das man eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung mieten darf.
Alle Unterlagen natürlich nur in Kopie, die Originale dann bei Besichtigung und/oder Vertragsabschluß mitnehmen.
Die Bonitätsauskunft gibt es bei allen Anbietern in einer Gratisversion. Nachfragen nach –> ‚Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)‚. Von der Schufa z.B. unter meineschufa.de.
Alle anderen Dinge sollten selbsterklärend sein.
Rechtliches: Die hier angebotenen Formulare und Textentwürfe sind nur Beispiele. Um aktuelle und rechtssichere Unterlagen zu bekommen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.